Der entscheidende Anreiz zur Etablierung interkommunaler Zusammenarbeit liegt in der Möglichkeit die kritische Masse von kommunalen Lösungen zu vergrößern, die einer einzelnen Kommune zur Verfügung steht. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert die Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Taktiken, die sowohl die Verbesserung bestehender Lösungen als auch die Integration fremder Lösungen in das eigene Smart-City-Ökosystem fördern. Dazu wird eine Übersicht über bereits vorhandene Musterlösungen und ein enger Austausch zwischen den Kommunen benötigt. Des Weiteren erleichtert die Verständigung auf gemeinsame technologische Standards die interkommunale Zusammenarbeit durch die Gewährleistung der Interoperabilität von Lösungen und verbesserte Möglichkeiten zum nahtlosen Datenaustausch. Die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen sind dafür verantwortlich, strategische Partnerschaften so zu gestalten und zu pflegen, dass durch interkommunale Zusammenarbeit Skaleneffekte und eine langfristige Nachhaltigkeit erreicht werden können. Dazu gehört die Ermittlung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen, um Synergien zu nutzen und gemeinsam Projekte zu entwickeln, die für jede einzelne Kommune schwer umsetzbar wären. Dies fördert die regionale wirtschaftliche Entwicklung und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Um flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und die Strategie zur Zusammenarbeit ggf. anzupassen, sollten agile Strukturen geschaffen und kontinuierliche Feedbackschleifen in den Prozess eingebaut werden. Auch die Unterschiede gesetzlicher Rahmenbedingungen müssen bei der Planung und Umsetzung gemeinsamer Projekte berücksichtigt werden. Dies erfordert detaillierte Absprachen und juristische Expertise. Eine transparente und faire Regelung der finanziellen Beiträge und ein klar definiertes Ressourcenmanagement zwischen den beteiligten Kommunen sind grundlegend für das Vertrauen und den langfristigen Erfolg der interkommunalen Kooperation.
Daher ist es dringend empfohlen, sich frühzeitig und während der Entwicklung der Smart City Lösung mit den verfügbaren Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit vertraut zu machen. Mögliche Lösungen gemäß den Gesetzen über die interkommunale Zusammenarbeit sind z.B.: Zweckverband (Körperschaft), öffentlich-rechtliche Vereinbarung (nicht institutionalisiert), Verwaltungsgemeinschaft, Mitbenutzung von Einrichtungen (nicht institutionalisiert), gemeinsame Kommunalunternehmen (Anstalt). Wesentlich für den Erfolg ist das Vergaberecht, das mit der Inhouse-Vergabe und der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 Abs. 6 GWB Ausnahmen bietet, die eine Kooperation zwischen mehreren Gebietskörperschaften und/oder ihren Tochtergesellschaften ermöglichen.
Verwaltungskooperation (interkommunale Zusammenarbeit) ist auch in privaten Rechtsformen (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft, bürgerlich-rechtlich Stiftung etc.) denkbar.
Dabei gelten allerdings die allgemeinen (verfassungsrechtlichen) Grenzen
- keine Dienstherrnfähigkeit
- keine hoheitlichen Tätigkeiten
- keine Verlagerung von Aufgaben (Zuständigkeiten) auf private Rechtsformen, sondern lediglich unterstützende Funktionen
sowie – insbesondere bei wirtschaftlicher Betätigung – weitergehende Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts.