Hamburg führt als erste deutsche Verwaltung eine Experimentierklausel in die Vergaberichtlinie ein. Diese erlaubt es, bei Aufträgen bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, vorausgesetzt, dass die städtische Venture Client-Einheit GovTecHH beteiligt ist und neue Technologien zur Modernisierung der Verwaltung zum Einsatz kommen. Damit sollen innovative Technologien schneller erprobt werden können. Die Venture Client-Einheit GovTecHH wurde bereits 2022 gegründet, um die Beschaffung innovativer Lösungen durch Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen zu intensivieren. GovTecHH unterstützt die Fachbereiche bei der Suche nach Lösungen und begleitet Pilotprojekte, wie die bedarfsorientierte Verteilung von E-Auto-Ladesäulen und die Übersetzung von Inhalten auf hamburg.de in Leichte Sprache. Die Einführung der Experimentierklausel basiert auf den Empfehlungen des IT-Planungsrates zur Vereinfachung der Beschaffungswege für die Erprobung neuer Lösungen.
Freie und Hansestadt Hamburg