Die Fördermechanismen dieser Kategorie zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Kommunen zu optimieren und strukturelle Hindernisse zu beseitigen. Dazu gehören die organisatorische und rechtliche Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, die Schaffung von Netzwerken und Kooperationsmöglichkeiten oder die Bereitstellung von Ressourcen und Infrastruktur. Markteintrittsbarrieren sollen durch Klärung und Verbesserung der rechtlichen Spielräume für Kommunen reduziert werden, während Experimentierklauseln Freiräume zum agileren und effizienteren Ausloten von Smart-City-Lösungen in den anfänglichen Entwicklungsphasen ermöglichen. Verbesserungen im Kommunalrecht, Beihilferecht und EU-Wettbewerbsrecht erleichtern die Implementierung und den grenzüberschreitenden Austausch von Smart-City-Lösungen. Durch diese Maßnahmen werden Hürden abgebaut und der Erfolg sowie die Effizienz kommunaler Projekte maximiert.
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Mechanismus Titel | Mechanismus Beschreibung | Link V&T Kriterien |
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Die Positivliste technischer Lösungen umfasst eine Vielzahl von Optionen, die den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen ermöglichen und dabei auf offene Schnittstellen setzen. Diese Lösungen stellen sicher, dass Daten nahtlos und effizient übertragen werden können, was wiederum die Interoperabilität und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Plattformen und Anwendungen fördert. Durch die Nutzung solcher Standards und Schnittstellen können Kommunen, Unternehmen und Organisationen ihre Effizienz steigern, ihre Produktivität verbessern und ihre digitalen Prozesse optimieren. Die Positivliste müsste kontinuierlich aktualisiert werden und stellt so sicher, dass die Kommunen ohne weitere Prüfungen auf die entsprechenden Lösungen zugreifen können. | Auswahl eines geeigneten inkrementellen Geschäftsmodells für skalierbare Smart-City-LösungenEinhaltung / Anlehnung an Standards und RegelwerkeStandardisierung und Schaffung offener Schnittstellen zur Reduzierung des Vendor-Lock-In-EffektsIntegration in bestehende Prozesse und OrganisationsstrukturenVernetzung von technischen Geräten und Sensoren für ein effizientes kommunales Angebot | |
Die Verbesserung des Marktzugangs bzw. Minderung von Markteintrittsbarrieren für Kommunen mit daseinsfürsorgerelevanten Lösungen sollten angestrebt werden. Dafür sind eine Klärung und Verbesserung der rechtlichen Spielräume für Kommunen im Venture Building (Unterstützung durch Venture Building Programme) sowie die Aufklärung über alternative Beteiligungsformen entlang des Entwicklungsprozesses nötig. | ||
Es sollten Freiräume zum agileren und effizienteren Ausloten von Smart-City-Lösungen in der Ideenfindung, Prototyping und Pilotphase durch z. B. Einführung von Experimentierklauseln in Förderprogrammen und der Festschreibung von Rechten und Pflichten geschaffen werden. Auch Freiräume für Visions-Bildung und Design-Labs sind wichtig, um aktuelle Herausforderungen und Anforderungen mit lokalen Akteuren zu klären. | ||
Programme der öffentlichen Innovations- und Forschungsförderung der beteiligten Ministerien werden auf ihre Offenheit für Smart City Innovationen und kommunale Unternehmen geprüft, um deren Zugang zu verbessern. | ||
Verbesserungen im Kommunalrecht (länderspezifisch), Beihilferecht (Was sind Beihilfen, was nicht?) und EU-Wettbewerbsrecht, die die Implementierung und den grenzüberschreitenden Austausch von Smart-City-Lösungen erleichtern, sind für den Transfer solcher Lösungen nötig. |