Die Wohnraum-ID-Initiative wurde als Antwort auf die Herausforderungen der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in sechs Städten ins Leben gerufen. Aktuell nutzen sechs Städte in NRW diese Möglichkeit. Die Einführung dieser ID hat das Land NRW an die Kommunen delegiert (d.h. Erlass einer Zweckentfremdungssatzung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde) und zugleich Verantwortung für die technische Implementierung Lösung übernommen, so dass eine einheitliche Umsetzung gewährleistet wurde. Durch die Nachnutzung des Hamburger Online-Dienstes wurden Zeit und Kosten gespart. Die Lösung wird als ‚Software-as-a-Service (SaaS)‘ genutzt, wurde im Rahmen der Implementierung um eine Funktion ergänzt und an spezifische Anforderungen (z.B. Single-Sign-On für Mitarbeitende in NRW-Kommunen, länderübergreifende Melderegisterabfrage). Der Betrieb läuft weiterhin in Hamburg. Ausschlaggebend für diese Nachnutzung waren die enge Abstimmung der IT-Dienstleistern Dataport und d-NRW AöR sowie der politische Wille zur Nachnutzung und die Begleitung durch ein externes Beratungsunternehmen.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
In Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster haben die Stadträte eine Zweckentfremdungssatzung nach § 12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen erlassen. In diesen Städten benötigen Sie für die Kurzzeitvermietung von Wohnraum eine Wohnraum-ID.